Die DER Touristik hat eine Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte veröffentlicht. Damit soll bekräftigt werden, dass das Stärken der Menschenrechte und Vorbeugen von Menschenrechtsverletzungen für die Unternehmensgruppe hohe Relevanz hat. Die Erklärung gilt für alle eigenen Geschäftstätigkeiten sowie Geschäftspartner weltweit entlang der touristischen Wertschöpfungskette. Auch an Leistungsträger wie Lieferanten und Dienstleister werden somit konkrete Anforderungen, die von Zertifizierungsanforderungen begleitet werden, formuliert. Man handele damit gemäß der eigenen Werte ethisch und nachhaltig, um sicherzustellen, „dass wir und unsere Partner die Interessen von Gesellschaft und Umwelt schützen“, sagt Sören Hartmann, CEO DER Touristik Group. Von besonderer Bedeutung seien in dem Kontext „der Schutz von Kindern und Arbeitnehmerrechte“. Das Papier basiert auf Standards der Vereinten Nationen (UN). Bereits 2018 hatte die Kölner Veranstaltergruppe eine Analyse der wesentlichen menschenrechtlichen Risiken durchgeführt mit dem Ziel, tatsächliche und potentielle negative Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeiten auf Menschenrechte zu ermitteln.