Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisiert das Chaos bezüglich der 2-G oder 3-G-Regeln in den Herbstferien in Niedersachsen. Hintergrund sind die von Kreis zu Kreis unterschiedlichen Regeln und die Frage, ob mitunter noch eine Warnstufe in Kraft ist. Beispielsweise sieht die niedersächsische Corona-Verordnung vor, dass bei der Warnstufe 1 oder einer Inzidenz über 50 verpflichtend die 3G-Regel gilt. An Orten, wo keine Warnstufe gilt und die Inzidenz unter 50 liegt, können Betriebe selbst entscheiden, ob sie freiwillig 2G oder 3G anwenden wollen. Nach Behördenauskunft hält sich der Anteil der Betriebe, die nach 2G oder 3G öffnen, ungefähr die Waage. SZ
(19.10.21)