49-Euro-Ticket: Busbranche fordert Rechtsanspruch auf Ausgleich der Einnahmeverluste

Busreisegruppe. Foto: gbk – Gütegemeinschaft Buskomfort e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) hat im Rahmen der Sonder-Verkehrsministerkonferenz einen Rechtsanspruch für Busunternehmen gefordert, der den Ausgleich der Einnahmeverluste mit Blick auf die Einführung des 49-Euro-Tickets, das sich auf Mai 2023 verschiebt, gesetzlich regelt. Hintergrund: Durch das „Deutschlandticket“ werden den Busunternehmen von der Politik erhebliche Teile ihrer Fahrgeldeinnahmen genommen. Mit EU-Recht wäre ein solcher Ausgleichsanspruch laut bdo vereinbar. Die entsprechenden Vorschriften sollten aber auf Bundes- oder Landesebene erlassen werden, „sonst landet das Finanz- und Umsetzungsrisiko bei den ohnehin schon klammen Kommunen und es droht ein Flickenteppich“, sagt bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Für den RDA wiederum, der sich schwerpunktmäßig um die Reisebusverkehre kümmert, ist wichtig, „dass das 49-Euro-Ticket ein reines ÖPNV-Ticket bleibt und Fernbusverkehre nicht inkludiert werden“, so RDA-Präsident Benedikt Esser. Sonst entstünde „ein staatlich subventioniertes Flatrate-Ticket für Fernbusreisen, gegen das die mittelständischen Busunternehmen chancenlos wären“. Für die gesamte Wertschöpfungskette der Bus- und Gruppentouristik mit innerdeutschen Tagesfahrten, Städtereisen sowie Busreisen zu Musicals und Weihnachtsmärkten wären die Folgen „strukturell fatal“. Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), mahnt, die Zeit bis Mai nun klug zu nutzen, „um organisatorische Versäumnisse des 9-Euro-Tickets nicht zu wiederholen“. Neben einer auskömmlichen Finanzierung wünscht sich der DTV eine deutliche Angebotsverbesserung im ländlichen Raum. Erst dann werde „das 49-Euro-Ticket zu einem echten Deutschlandticket auch für den Deutschlandurlaub“, so Kunz.


06.12.2022