Herbe Klatsche für den niedersächsischen Landtag: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Die Maßnahme sei „nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter kassierten die erst seit Sonntag geltende 2-G-Regel auch deshalb, „weil eine Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel schlicht nicht möglich ist“. Zudem gebe es mildere Mittel. So könnten Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Darüber hinaus sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Der Gerichtsbeschluss ist nicht anfechtbar. (Az.: 13 MN 477/21)
(17.12.21)