Der Streit um die Kurtaxe für Bootsbesitzer in Kressbronn am Bodensee geht vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in die nächste Runde. Gleich mehrere Kläger, darunter ein privater Hafenbetreiber, wollen die Regel zur Touristenabgabe für unwirksam erklären lassen. Hintergrund: Der VGH Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13. Juli 2021 (Az.: 2 S 2801/19) die Kurtaxensatzung der Gemeinde für unwirksam erklärt, soweit sie sich auch auf die Erhebung von Bootsliegeplätzen erstreckt. Allerdings führte das Gericht in seiner Begründung aus, dass dies nur auf die Ausgestaltung der Satzung zurückzuführen sei. Erstmals und quasi mit Präzedenzwirkung stellten die Richter fest, dass Gemeinden eine pauschale Jahreskurtaxe für Bootsliegeplätze erheben können. Und das ist den Klägern ein Dorn im Auge. Der neu aufgerollte Gerichtsstreit ist auch für andere Gemeinden am Bodensee von Bedeutung, weil auch in anderen Rathäusern über eine solche Abgabe für Bootsbesitzer nachgedacht wird. Nicht gerade leichter wird die Angelegenheit allerdings dadurch, dass die Gemeinde Kressbronn die Kurtaxensatzung durch die Einführung der Echt-Bodensee-Card zusätzlich überarbeiten muss.
(16.03.22)