München beschließt Bettensteuer trotz Verbot des Freistaats

Bayerische Kommunen dürfen keine lokalen Übernachtungssteuern für Hotelgäste erheben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes setzte die Koalition aus CSU und Freien Wählern am Donnerstag mit ihrer Mehrheit im Landtag durch – ungeachtet der Kritik des Städtetages. Erst vorgestern hatte der Münchner Stadtrat provokativ die Einführung einer Übernachtungssteuer für Hotelgäste beschlossen. Dabei geht es um 5 Prozent des Übernachtungspreises, den volljährige Hotelgäste künftig mehr zahlen sollten. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will jetzt gegen das Verbot klagen. SZ

(03.03.23)