Ein Gespräch über die anstehenden Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, die Rolle von Systemanbietern bei der Bewältigung der Datenerhebung, und warum DMOs mit Buchungsstrecke auf der Website jetzt unbedingt handeln müssen.
Herr Braun, seit dem 1. Januar 2023 besteht im Rahmen der Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz die Pflicht, dass Buchungsportale die Umsätze von bei ihnen gelisteten Ferienhäusern/wohnungen an die Finanzbehörden weitergeben. Jetzt bricht plötzlich auch im Deutschandtourismus Hektik aus. Warum?
Im Januar 2024 müssen alle Plattformbetreiber zum ersten Mal die Buchungen und Umsätze ihrer vermittelten Gastgeber und/oder Erlebnisanbieter aus dem Jahr 2023 an das Bundesamt für Steuern melden. Viele DMOs, die Buchungsplattformen auf ihren Websites betreiben, sind sich ihrer Meldepflicht hier gar nicht bewusst. Melden muss aber jeder. Und ganz wichtig: Es gibt keine Bagatellgrenze! Herausfordernd sind neben der technischen Schnittstelle zum Bundesamt vor allem die geforderten Meldedaten der Leistungsträger, die so heute keiner im Buchungssystem hat. Und meldet man nicht oder unvollständig, sind die Betriebe nach sechs Wochen offline zu stellen, sonst drohen Strafen im fünfstelligen Bereich.
Von der sogenannten DAC7 und der jährlichen Meldepflicht sind also nicht nur Booking.com, Airbnb & Co. betroffen, sondern auch DMOs mit Buchungsstrecke?
Genau. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz wurde eingeführt, um vor allem Steuerhinterziehung aufzudecken. Die Finanzämter wollen deshalb einen umfangreichen Einblick und deshalb müssen eben alle melden, die in irgendeiner Form Buchungen vermitteln. Auch die Städte und Destinationen.
Was für Daten müssen genau erhoben und weitergeleitet werden – und ist das überhaupt datenschutzkonform?
Weiterzuleiten sind beispielsweise die Steuer-Identifkationsnummer der Vermieter-, deren Steuer- und Umsatzsteuernummer, die Kontoverbindung und sogar die Flurnummer des vermieteten Objekts. Hierbei handelt es sich also wirklich um sensible Daten, die so keiner bislang im System hat. Alle Plattformbetreiber sind dabei gezwungen, hohe Sicherheitsstandards einzuhalten. Die Standards gelten aber natürlich auch für die eingesetzten Buchungssysteme.
Wie sollen Doppelmeldungen vermieden werden bzw. wer ist konkret für ein Objekt verantwortlich?
Das Gesetz schreibt vor, dass keine Doppelmeldungen erfolgen dürfen. Auch hier werden Ordnungswidrigkeitsstrafen angedroht. Wie das aber am Ende verhindert werden soll, falls Buchungen für Betriebe über Vermittlerketten mehrfach eingehen, ist bis heute nicht gelöst.
Welche Rolle spielen in dem ganzen Prozess Channelmanager bzw. Agenturen – und wie gehen Sie bei der OBS mit dem Thema um?
Wichtig zu wissen ist, dass wir von der OBS die Umsetzung der DAC7 für unsere DMO-Kunden übernehmen. Wir holen die Daten bei den Betrieben ein und melden an das Bundesamt für Steuern. Wir betrachten die DAC7 als unsere Aufgabe im Rahmen unserer DMO-Dienstleistung. In den vergangenen zwölf Monaten sind wir wirklich zu Spezialisten im Bereich DAC7 geworden. Wenn man sich mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz auseinandersetzt, hat man erstmal 1.000 Fragen. Wo wir selbst nicht weiterkamen, haben wir uns professionelle Unterstützung von Steuerkanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dazu geholt.
Autor: Celine Thomeczek | (01.12.2023)