Das Verwaltungsgericht Leipzig hat in mündlicher Verhandlung festgestellt, dass die Stadt Leipzig grundsätzlich berechtigt ist, die Preise von Fahrdienstleistern, die Vermittlungsplattformen wie Uber und Bolt nutzen, zu regulieren. Damit könne die Stadt Dumpingpreise und einen Verdrängungswettbewerb unterbinden, falls das verkehrspolitisch nötig sei, so die Richter. Sollte das Urteil am Ende genauso fallen, könnte das Auswirkungen über Leipzig hinaus haben und Fahrdienstleister verpflichten, so viel zu verlangen wie Taxis. In Frankfurt ist die Diskussion darüber bereits in vollem Gange. FR