Buchungsportale müssen Kriterien für Sortierung offenlegen

Screenshot Opodo

Buchungsportale haben nun die Pflicht zu erklären, wie sie ihre Trefferlisten, etwa bei der Hotelsuche, zusammenstellen. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen das Reiseportal Opodo entschieden. Kunden, die über Opodo ein Hotel suchten, bekamen die Suchergebnisse zunächst unter der Rubrik „Unsere Top-Tipps“ angezeigt. Alternativ können User wählen, ob sie die Trefferliste nach Preis, Bewertung oder Sternen sortiert haben möchten. Jedoch sei „unklar, nach welchem Algorithmus die Ranglisten erstellt werden“, so die Richter. Das Landgericht schloss sich damit der Meinung des VZBV an, dass Opodo den Kunden damit „wesentliche Information für die Kaufentscheidung vorenthalten“ habe. Das Urteil (Az. 327 O 234/19) ist noch nicht rechtskräftig. Vor9