Die Bundesregierung wird helfen, dass betroffene Pauschalurlauber der Thomas Cook-Pleite ihr Geld zurückbekommen. Konkret geht es um jenen Fehlbetrag in der Haftung, für den der zuständige Versicherer nicht aufkommen muss, da die gesetzliche Haftungsobergrenze bei 110 Millionen Euro liegt. Mit der Übernahme der Kosten soll eine Prozesslawine verhindert und der „Vertrauensschutz gewahrt werden“, sagt Marius Leber, Sprecher für Zivilrecht im Bundesjustizministerium. Die Kunden von Thomas Cook hätten auf den Sicherungsschutz vertraut, „der ihnen laut Paragraph 651r BGB zusteht“. Die Ansprüche summieren sich laut Versicherer Zurich inzwischen auf 347 Millionen Euro. Die Versicherung werde davon nur 50,4 Millionen Euro erstatten, da knapp 60 Millionen Euro bereits für den Rücktransport der Urlauber geflossen seien. Tagesschau