Vorerst endet heute die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Die Regelung wurde bereits vom 31. Januar auf den 30. April verlängert – „aber das reicht nicht“, schreiben die großen Verbände in einem Brandbrief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). In dem Schreiben von DTV, DRV, RDA, Dehoga, BTW, IHA und VIR heißt es, die Politik müsse dringend „die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. April hinaus beschließen“. Die Umsatzausfälle, die der Tourismuswirtschaft auferlegt würden, um andere Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft offen zu halten, seien „immens“. Es handele sich nicht um so genannte „Zombieunternehmen“, sondern um Unternehmen, die durch Betriebsschließungen und -beschränkungen in eine existenzbedrohende Situation geraten sind. Alle bisher beschlossenen und geflossenen Hilfen wären außerdem umsonst gewesen, würde ab 1. Mai die Insolvenzantragspflicht wieder greifen. Dies gelte allein schon deshalb, weil noch viele Zahlungen der November- und Dezemberhilfe ausstehen, die Bewilligungen der Überbrückungshilfe III erst seit 12. März laufen und die Einbeziehung von Mischbetrieben erst Mitte März beschlossen wurde. All dies würde dazu führen, „dass Unternehmen nur aufgrund verspäteter Hilfszahlungen Insolvenz beantragen müssten. Dies kann nicht Sinn der Coronapolitik sein“, so die Verbände.
(30.4.21)