Nach einem Jahr ohne Weihnachtsmärkte sollen in Hamburg in diesem Jahr die Buden wieder öffnen dürfen. Voraussetzung ist eine Änderung der Corona-Verordnung. Nach dieser können sich die Betreiber wahlweise zwischen einem 3G oder 2G-Modell entscheiden, wobei die Optionen auch nur für einzelne, dann eingezäunte Standbereiche gelten können. Bei Durchführung mit 2G kann auf Abstand, Maske und Begrenzung der Personenzahl verzichtet werden. Auch die Sperrstunde für den Alkoholausschank ab 22 Uhr entfällt dann – unter 3G gilt sie weiterhin. Eine Kontaktnachverfolgung ist in beiden Modellen zwingend. NDR
(22.10.21)