Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss das Land Rheinland-Pfalz die dem Flughafen Hahn gewährten Beihilfen nach dessen jüngster Insolvenz zurückfordern. Dabei geht es vor allem um Betriebsbeihilfen in Höhe von rund zehn Millionen Euro aus den Jahren 2017 und 2018. Rheinland-Pfalz hatte seine 82,5 Prozent Anteile an dem Hunsrück-Flughafen an den chinesischen Konzern HNA verkauft, der Rest gehört nach wie vor dem Land Hessen. Im Mai 2021 hatte der EuGH die Genehmigung der millionenschweren Beihilfe des Landes für den Hahn gekippt. Gegen diese Entscheidung legte das Land Rechtsmittel ein und stellte zudem einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, damit die Wirkung des Urteils zunächst ausgesetzt wird. Der EuGH befand die Angelegenheit aber als „nicht ausreichend eilbedürftig“ und bügelte den Antrag ab. Stern
(08.12.21)