Baden-Württemberg führt 2-G-Regel ein – AfD kündigt Klage an

Baden-Württemberg führt ab kommendem Montag eine neue Corona-Verordnung ein, wonach die 2-G-Regel gilt. Maßnahmen sind demnach nicht mehr an die Inzidenz, sondern an die Intensivbettenbelegung im Bundesland gekoppelt. Je nach Belegung gilt dann ein Ampelsystem, das bei einer niedrigen Belegung (grün) auch in Restaurants die 3-G-Regel erlaubt. In der nächsten Stufe folgen erste Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (gelb), während bei einer hohen Belegung die Ampel auf rot springt und die 2-G-Regel gilt. Ungeimpften ist dann der Besuch von Einrichtungen wie Restaurants oder Clubs untersagt. Kritiker fürchten, dass Ungeimpfte somit von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen werden. Die AfD wird gegen die 2-G-Regel klagen, da sie einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte darstelle. Rückenwind dürfte der Klage eine Partynacht in Münster geben. Dort haben sich in einem Club 63 Gäste mit dem Coronavirus infiziert – alle waren geimpft. SWR

(14.09.21)