Baden-Württemberg: Verwaltungsgericht lässt sich bei Eilantrag zu Dauercamping Zeit

Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) ist verbittert über den Umgang des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg mit seinem Eilantrag vom 1. April gegen das Verbot von Dauercamping. Denn eilig hatten es die Richter keineswegs mit einer Entscheidung – meldeten sich erst kurz nach der Veröffentlichung der neuen Corona-Schutzverordnung vom 13. Mai zurück. Inhalt der Nachricht: Der Fall habe sich aufgrund der sinkenden Inzidenzen inzwischen erledigt, touristische Übernachtungen seien laut der aktuellen Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Auf den Eilantrag selbst ging das Gericht gar nicht erst ein. „Wir sind enttäuscht und zugleich geschockt über die Rückmeldung des Gerichts. Denn sollte es zu einem erneuten Lockdown kommen, werden der Sachverhalt und die Nichtklärung erneut zum Problem“, sagt Kurt Bonath, 1. Vorsitzende des BVCD im Landesverband Baden-Württemberg. Die Abgrenzung zu einer touristischen Übernachtung sei seitens des Gerichts „lange überfällig“. Der BVCD sowie die Platzbetreiber argumentieren, dass diese Campingform nicht mit einem touristischen Aufenthalt gleichzusetzen sei. Doch genau das tut die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung. Sie ignoriert, dass Dauercamper sich dauerhaft auf einem Platz einmieten und oft angemeldete Zweitwohnsitze auf den Anlagen haben.
(9.6.21)