Gemäß der vorgestern in Kraft getretenen 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab einer Inzidenz von 35 im Indoor-Bereich flächendeckend die 3G-Regel. Auch Seilbahngäste müssen einen der Nachweise vorweisen können – ausgenommen Kinder unter sechs Jahre und Schüler. Weitere Maßnahmen werden zudem nicht mehr an die Inzidenz gekoppelt, sondern durch eine Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems ersetzt. Der Verband Deutscher Seilbahnen (VDS) begrüßt ausdrücklich die Abkehr von der Inzidenz als alleinigem Bewertungskriterium. Die Kontrollpflicht der Betreiber lehnt der Verband jedoch ab. Stattdessen sollte „die Eigenverantwortlichkeit der Gäste in den Vordergrund gestellt werden“, sagt Verbandspräsident Matthias Stauch. Überhaupt sei „völlig ungeklärt, wie die Umsetzung in personeller und organisatorischer Hinsicht erfolgen soll“. Die Seilbahnbetreiber fordern eine Gleichbehandlung mit dem öffentlichen Verkehr. Dort ist selbst im Berufsverkehr mit vollen Zügen kein 3-G-Nachweis erforderlich. Die Kabinen der Bergbahnen seien dagegen „gut durchlüftet und der Aufenthalt in ihnen nur sehr kurz“.
(03.09.21)