Der Deutsche Ferienhausverband kritisiert die Ausweitung des Zweckentfremdungsgesetzes in der Hauptstadt. Es sieht weitere Verschärfungen vor, darunter eine Ausweitung der Registrierungspflicht für gewerbliche Ferienunterkünfte. Dazu Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Ferienhausverbands: „Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz wurde eingeführt, um Wohnraum zu schützen. Eine Ausweitung auf gewerbliche Ferienwohnungen oder Apartments, die explizit für den Zweck der Vermietung an Feriengäste vorgesehen sind, geht über den eigentlichen Anwendungsbereich hinaus. Denn gewerbliche Räume sind kein Wohnraum und können damit auch nicht zweckentfremdet werden.“ Auch sei die Chance vertan worden, ein bürgerfreundliches, digitales Verfahren einzuführen, das eine unkomplizierte, schnelle und kostengünstige Registrierung und Genehmigung von Ferienwohnungen ermöglicht. Das Gesetz sieht die Möglichkeit eines digitalen Prozesses lediglich für die Registrierung von gewerblichen Angeboten vor, nicht aber für private Ferienwohnungen und Homesharer. Rechtliche Bedenken äußert der Ferienhausverband auch bezüglich der Auskunftspflichten. Diese gingen deutlich über das hinaus, was das Telemediengesetz zulässt. Zudem bleibt der Verband bei seiner grundsätzlichen Haltung, dass ein Zweckentfremdungsverbot kein geeignetes Mittel ist, um langfristig Wohnraum für alle zu schaffen. Zumal: Es gibt in Berlin noch nicht einmal eine evidenzbasierte Untersuchung des Einflusses des FeWo-Marktes auf den Wohnungsbestand. Zur Stellungnahme
(18.6.21)