BGH urteilt zu Versicherungsschutz bei Betriebsschließung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag entschieden, dass einer Hotelbetreiberin in Niedersachsen auf Grund der teilweisen Einstellung des Hotelbetriebs während der Coronapandemie Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung zustehen. Während der Versicherer damit verpflichtet ist, eine Entschädigung für den Zeitraum des zweiten Lockdowns aufzubringen, gelte dies allerdings nicht für den ersten Lockdown. Dies begründet der BGH unter anderem damit, dass die Krankheit Covid-19 und der Krankheitserreger SAars-CoV-2 erst mit Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 19. Mai zum ersten Mal namentlich genannt wurden. Reise vor9

(20.01.23)