Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt eine zusätzliche Corona-Hilfe für größere mittelständische Unternehmen der Reisewirtschaft sowie für verbundene Unternehmen. Laut Deutschem Reiseverband (DRV) sind nun Entschädigungen von bis zu 40 Millionen Euro für Reisebüros und Veranstalter zusätzlich zu den zwölf Millionen Euro aus dem bisherigen Beihilfeprogramm möglich. Der neue „Corona-Entschädigungs-Schutzschirm“ basiert auf einer speziellen Schadensausgleichsregelung im EU-Recht. Danach sind Entschädigungen an Unternehmen zu zahlen, die von staatlich angeordneten Schließungen betroffen sind. Die Reisewirtschaft fällt auch unter diese neue Säule der wirtschaftlichen Unterstützung. Aufgrund der Corona-bedingten Reisewarnungen konnten Reisebüros und Veranstalter faktisch keine Reisen mehr verkaufen, auch wenn die Geschäfte nicht grundsätzlich geschlossen waren.
(15.6.21)