Wer ein Deutschlandticket nutzt, kann seit dem 15. August bei erheblich absehbaren Verspätungen seines Regionalzugs nicht mehr auf einen ICE oder IC umsteigen und sich die Ticketkosten dafür im Nachgang beim verantwortlichen Regionalbahn-Anbieter zurückholen. Grund dafür ist die Definition des Deutschlandtickets als „erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt“ in der überarbeiteten Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO). Somit bekommen Nutzer auch im Fahrgastrechtefall zukünftig keine Fernverkehrstickets erstattet. Dies gilt auch für eine Vielzahl anderer ermäßigter Tarifangebote im Nahverkehr wie dem „Quer durchs Land“-Ticket. SZ
(22.08.23)