Der Koordinierungsrat von Bund und Ländern hat einen Durchbruch bei den Beihilfefragen zum Deutschlandticket erreicht. Unternehmen haben nun einen Rechtsanspruch auf Ausgleich ihrer Mindereinnahmen. Solange keine allgemeinen Vorschriften erlassen wurden oder die öffentlichen Dienstleistungsaufträge noch nicht angepasst sind, längstens bis zum 30.09.2023, ergibt sich dieser aufgrund Ziffer 3.3. der Musterrichtlinie direkt gegen den Bund. Allerdings ist der Antrag beim Land zu stellen. Auch bei der Einnahmeaufteilung haben sich die Länder auf einen gangbaren Weg geeinigt. In drei Stufen soll die Einnahmeaufteilung von der Rettungsschirmsystematik bis 2026 in eine komplett neue bundesweite EAV überführt werden. bdo