Auch wenn die große Katastrophe samt Reisebürosterben ausgeblieben ist: „Geblieben ist ein Bürokratiemonster“, sagt Ralf Hieke, Vizepräsident der mittelständischen Reisebüros im Deutschen Reiseverband (DRV) und Reisebüroinhaber, gefragt zu seiner Bilanz nach einem Jahr neues Reiserecht. Die Beratung gerate seitdem „zum Verwaltungsakt“. Und neben dem Zeitaufwand für die rechtliche Aufklärung habe sich auch der Papierverbrauch immens erhöht. In Zeiten der Digitalisierung und mit Blick auf die Nachhaltigkeit sei dies „eine völlig unverständliche Entwicklung.“ Auch die Kunden seien „genervt“, berichtet Hieke. Zwar sei das Allerschlimmste verhindert worden und ein Mindestmaß an Praxistauglichkeit erreicht. Doch warnt der DRV-Vize vor übertriebenen Erwartungen an eine Evaluierung des Gesetzes: „Wir müssen eher sicherstellen, dass das Erreichte nicht gefährdet wird. Ziel der EU-Pauschalreiserichtlinie ist ein verbesserter Kundenschutz in allen 28 Mitgliedstaaten der EU. Die Gesetzesevaluation durch die EU-Kommission hat in diesem Jahr begonnen. In einem ersten Schritt stehen die Bestimmungen für Online-Buchungen im Fokus. Bis Januar 2021 soll dann ein allgemeiner Bericht über die Anwendung der Richtlinie folgen. Die Bundesregierung erwartet sich dadurch Erkenntnisse, ob Probleme aufgetreten sind, die eine erneute Änderung des Rechts erforderlich machen.