Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg gelten vorverlegte Flüge als annulliert. Das Gericht stellt sich mit diesem Urteil hinter die Passagiere. Eine Vorverlegung könne demnach „zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen“, so die Richter. Fluggäste könnten dann nicht mehr frei über ihre Zeit verfügen, etwa weil sie große Anstrengungen unternehmen müssten, um rechtzeitig am Flughafen zu sein. Passagiere hätten daher Anspruch auf die in der Fluggastrechteverordnung vorgesehene Ausgleichszahlung. Ein Flug gilt als annulliert, wenn er mehr als eine Stunde vorverlegt wird. Tagesschau
(22.12.21)