Fehmarn: Aktuelle Zweitwohnungssteuer rechtswidrig

Die von der Stadt Fehmarn für die Jahre 2019 und 2020 erhobene Zweitwohnungssteuer ist laut des Verwaltungsgerichtes Schleswig aufgrund falscher Parameter rechtswidrig. Der Klage eines in Niedersachsen wohnenden Eigentümers einer Wohnung in Burgtiefe gegen die Zweitwohnsteuer wurde somit Recht gegeben. Die Richter bemängeln, dass die Stadt Fehmarn bei der Ausgestaltung der Steuer den reinen Bodenrichtwert zugrunde gelegt habe, ohne die Lage des Grundstücks im Ortsgebiet zu berücksichtigen. Wie es anders geht, zeigte die Gemeinde Tönning in Nordfriesland. Dort hatte die Gemeinde in ihrer Satzung beim Lagewert die Bodenrichtwerte ins Verhältnis gesetzt und dadurch einen Wertfaktor gebildet, der die Wertigkeit der Wirtschaftsgüter proportional zueinander abbildet. Einer entsprechenden Klage einer Berliner Eigentümerin gegen Tönning wurde daher nicht stattgeben. SZ

(29.03.22)