Ein Urteil des Landgerichts München hat Auswirkungen auf die DSGVO-Richtlinie zur Nutzung von Google Fonts. Hintergrund: Bei der herkömmlichen Einbindung über die Google-Server wird die IP-Adresse der Besucher in die USA gesendet. Die USA zählen allerdings zu den Ländern, die den europäischen Anforderungen an den Datenschutz nicht genügen. Die Einbettung von externen Diensten wie Google Fonts ist deshalb nicht datenschutzkonform und kann zu Abmahnungen führen. Die Lösung: Die gewünschten Google-Schriften herunterladen und lokal auf dem Server speichern. Zum Urteil
(27.04.22)