Die EU-Datenschutzbehörden werten die Verwendung von Google Analytics als Verstoß gegen die DSGVO. Größter Knackpunkt: Die Behörden meinen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nicht mehr ausreichend vor dem Zugriff durch US-Regierungsorgane geschützt ist. Nach nun mehreren Urteilen in diese Richtung in verschiedenen europäischen Ländern scheint klar zu sein: Werbetreibende und Publisher müssen für ihre Arbeit ein paar grundlegende Fragen bezgl. der Nutzung von Google Analytics klären. Onlinemarketing
(08.04.22)