Vergangene Woche hat im Bundesverkehrsministerium der Konsultationsprozess für das Mobilitätsdatengesetz begonnen, das 2024 in Kraft treten soll. Zunächst sollen ergebnisoffene Regelungslücken identifiziert werden, um Ziele zu definieren. Der Referentenentwurf soll Ende 2023 in die Ressortabstimmung gehen. Hintergrund: Im Verkehrssektor werden unentwegt Daten erhoben. Ob Navigationsgeräte, Ampelsensoren oder Apps von Anbietern von E-Scootern – alle sammeln automatisiert Informationen. Das Mobilitätsdatengesetz soll nun regeln, wer Mobilitätsdaten teilen muss und gleichzeitig Standards setzen, die den Datenaustausch einfach und einheitlich machen. Das neue Gesetz kann den Akteuren der Mobilitätsbranche dann dazu dienen, die Nutzung von Mobilitätsdaten besser als heute zu koordinieren und neue digitale Dienste anzubieten. Eine genaue Beschreibung der Debatte um das Gesetz liefert die Bernstein Group. weitere Informationen
17.11.2022