Kur- und Heilbäder zufrieden über Wiedereinführung der ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen

Gute Nachrichten für die Kur- und Heilbäder in Deutschland: Medizinische Vorsorgemaßnahmen sind künftig wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V“, wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 11. Juni beschlossen, der Bundesrat wird dem Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) voraussichtlich Ende Juni grünes Licht“ geben. Die Entscheidung sei „ein Meilenstein für den Gesundheitstourismus“, sagt Daniela Leipelt, Kur- und Tourismusmanagerin in Bad Füssing, dem übernachtungsstärksten Kurort Deutschlands. „Bisher war es der individuellen und bisweilen schwer nachzuvollziehenden Entscheidung der Kassen überlassen, ob sie einem Kurantrag zustimmen oder nicht“, so Leipelt. Deutschlands Kurorte hatten sehnsüchtig auf die Entscheidung gewartet. Als die ambulanten Vorsorgekuren noch Pflichtleistungen waren, profitierten davon Mitte der 90-er jedes Jahr rund 900.000 Bundesbürger. 2020 waren es bundesweit gerade noch rund 11.500 – ein Rückgang von fast 99 Prozent. Damit haben die rund 350 Heilbäder und Kurorte in Deutschland jetzt die Chance, diesen Trend umzukehren. Der Bayerische Heilbäderverband begrüßt den Beschluss des Bundestags, drängt aber jetzt aufs Tempo bei der Umsetzung. Präsident Alois Brundobler fordert die Krankenkassen auf, die Gesetzesänderung „ohne Wenn und Aber“ umzusetzen und warnte davor, „Schlupflöcher zu suchen“.
(18.6.21)