Erst ab dem 14. Juni wird Mecklenburg-Vorpommern wieder Gäste von außerhalb bei sich übernachten lassen. Die Beschränkungen für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern fallen eine Woche früher. Das hat die Landesregierung um Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) beschlossen. Und erst am 31. Mai will man sich in der Staatskanzlei die Situation erneut anschauen. Das Unverständnis auf Seiten der Touristiker ist dementsprechend groß. Steht das Bundesland doch aktuell bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 75. Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte Vorpommern-Rügen (34), Nordwestmecklenburg (48), Schwerin (37) und Rostock (48) liegen weit unter der geforderten 100er-Marke im Infektionsschutzgesetz. Einzig die Mecklenburgische Seenplatte (106) reißt aktuell noch knapp den geforderten Wert für touristische Öffnungen. Die Branchenkonzepte hätten für den Re-Start in der Tat „frühere Termine als Mitte Juni vorgesehen“, sagt daher auch Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Landestourismusverbandes. Aber nun hätte man wenigstens „endlich Verbindlichkeit für das Einstellen und Zurückholen von Personal, die Organisation des Betriebs und die Umsetzung von Hygienekonzepten”. Nachdem am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) Teile der Corona-Landesverordnung für „willkürlich“ erklärt hat, dürfen geimpfte Eltern aber ab sofort für Tagesausflüge zumindest ihre Kinder wieder mitnehmen. SVZ
(14.5.21)