Norbert Kunz ─ Stellungnahme des DTV zur „Bundesnotbremse“

Geschäftsführer Deutscher Tourismusverband e.V., Norbert Kunz

„Wir haben hier erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das undifferenzierte touristische Beherbergungsverbot im Infektionsschutzgesetz ist nicht verhältnismäßig. Es formuliert im Rahmen der Pandemiebekämpfung einen Generalverdacht gegenüber touristischen Übernachtungen, ohne weitere, nachvollziehbare Begründungen zu liefern. Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments gibt es in 19, und damit der deutlichen Mehrzahl der _, kein touristisches Beherbergungsverbot für die einheimische Bevölkerung. Nach über einem Jahr der Pandemie wären Gesetz- und Verordnungsgeber gehalten, diese Erkenntnisse zu berücksichtigen.“ Zur ganzen Stellungnahme
(23.4.21)