Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will über die jüngst überarbeitete Corona-Schutzverordnung auch den Straßenkarneval wieder ermöglichen. Zwar wurden die großen Straßenumzüge in Köln und Düsseldorf bereits abgesagt und sollen entweder an anderen Orten wie dem Rhein-Energie-Stadion oder bei entsprechenden Voraussetzungen Ende Mai stattfinden. Doch Städte und Gemeinden können nun noch „gesicherte Brauchtumszonen“ einrichten, in denen die 2G+ – Regel gilt, Maskenpflicht herrscht und eine Höchstzahl von Gästen in der Gastronomie festgelegt wird. Die Regeln gelten von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag. Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle wie Umzüge bleiben jedoch verboten. WAZ
(15.02.22)