Die deutsche Reisebranche warnt vor einem Zusammenbruch des Pauschalsegments schon im Sommer. Nach der Thomas-Cook-Pleite und wegen der Pandemie fänden sich kaum noch Versicherungen, die bereit sind, Reiseveranstalter gegen Insolvenzen abzusichern, warnt der Deutsche Reiseverband (DRV). Nur noch drei Versicherungsgesellschaften gingen die derzeitigen Risiken mit – doch auch sie drohten auszusteigen. Der DRV fordert daher den Bundestag auf, die neue Insolvenzabsicherung in Form eines Fonds zügig zu verabschieden. Komme es jetzt zu Verzögerungen im Rechtsausschuss, könne der Bundestag das Gesetz vor der Sommerpause und der Bundestagswahl nicht mehr verabschieden. Laut DRV würde das Angebot mit Pauschalreisen damit „unverzüglich zusammenbrechen“, weil die gesetzlich geforderten Sicherungsscheine nicht mehr ausgestellt werden könnten. Grundsätzlich begrüßt der DRV die Neuausrichtung der Insolvenzabsicherung durch ein Fondsmodell. Doch gebe es Nachbesserungsbedarf. Im Rahmen der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch sagte DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger: „Die Reisewirtschaft liegt seit über einem Jahr am Boden. Die Markterholung wird länger dauern als gedacht. Deshalb ist Augenmaß gefragt, welche Mehrbelastungen für Unternehmen tragfähig sind.“
Der DRV fordert daher die Implementierung einer Hochlaufphase mit einem Bürgschaftsprogramm des Bundes. Veranstalter sollen laut Gesetzentwurf von Beginn an sieben Prozent ihres Umsatzes absichern. Das müsse „der aktuellen Situation angepasst werden“, so Inger.
Um eine Überforderung der Unternehmen zu vermeiden, sollte das geplante Entgelt von einem Prozent des Reisepreises abgesenkt werden. „Auch bei einem Entgelt von 0,6 Prozent kann innerhalb von sieben Jahren zuverlässig ein Kapitalstock von 900 Millionen Euro im Fonds angespart werden“, meint Inger. Die vorgesehene Aufbauphase von fünf Jahren ist nach Meinung der Branche dagegen „zu kurz bemessen“.
Und was unbedingt vermieden werden müsse, sei eine Besteuerung dieses Instruments. „Das im Fonds anzusparende Kapital dient ausschließlich der Absicherung der Reisenden. Ausschüttungen an die Gesellschafter sind richtigerweise ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist es nur sachgerecht, den Reisesicherungsfonds nicht zu besteuern“, so Inger. Bis zu einer Umsatzgrenze von zehn Millionen Euro jährlich sollten kleine und mittelständischen Veranstalter zudem wählen können, ob sie sich wie bisher über den Versicherungsmarkt oder über den Fonds absichern wollen.
(22.4.21)