Rheinland-Pfalz: Streit um geplantes Gesetz gegen Airbnb-Vermietungen

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in Rheinland-Pfalz hat die Pläne für ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum begrüßt. Das Gesetz überlässt es Kommunen, ein Verbot zu verhängen. Die Landesregierung will mit dem Gesetz verhindern, dass Wohnungen länger an Touristen vermietet oder gewerblich genutzt werden. Kommunen sollen anordnen können, dass eine Wohnung als solche genutzt werden muss, also nicht länger als zwölf Wochen pro Jahr an Touristen vermietet werden darf. Kommunen sollen auch ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen verhängen können. Die Opposition sieht das kritisch, auch von den Industrie- und Handelskammern (IHK) kommt Kritik. Das Aufkommen touristisch vermieteter Wohnungen sei in Rheinland-Pfalz „sehr klein“, sagt Fabian Göttlich von der Koblenzer Kammer. Beispielsweise in Mainz betreffe das nur 0,26 Prozent der Wohnungen. Hogapage