Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Sachsen unterstützt die Klage eines Hoteliers aus Eibenstock gegen die aktuelle Corona-Notfallverordnung des Bundeslandes. Dem Hotelier zufolge kam die Meldung, dass er ab dem 22. November einem Beherbergungsverbot unterliegt, zu einem Zeitpunkt als das Hotel zu 80 Prozent belegt gewesen sei. Bis Jahresende drohe ihm nun ein Umsatzverlust von rund 600.000 Euro. Laut Dehoga verzerre die sächsische Corona-Notfallverordnung die Geschäftssituation, da sowohl in Polen, Tschechien als auch in den angrenzenden Bundesländern Hotels noch geöffnet sein dürfen. Jens Ellinger, sächsischer Dehoga-Vizepräsident, weist darauf hin, dass Hotels nicht verantwortlich für die Situation der sächsischen Intensivstationen seien. „Wir fühlen uns erneut ohne wissenschaftliche Begründung als Prügelknabe für die verfehlte Politik“, so Ellinger. Die Klage ging vergangenen Freitag an das Oberverwaltungsgericht Bautzen. Zeit
(07.12.21)