Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe sollen infolge der Coronavirus-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten soll es eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate geben. Bis zu 15.000 Euro soll es bei bis zu zehn Beschäftigten geben. Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Voraussetzung sollen dem Regierungsentwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen und rechnet mit einer maximalen Ausschöpfung durch die drei Millionen Selbstständigen und Kleinunternehmen. Die Mittel sollen durch die Länder verteilt werden. Ein Nebeneinander von vielen verschiedenen Soforthilfen auf Ebene der Länder und des Bundes soll es nicht geben. Wohin sich Betroffene in jedem Bundesland wenden können fasst ein Artikel auf meedia zusammen. (Stand 23.03.20)