Kur- und Heilbäder zufrieden über Wiedereinführung der ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen
Gute Nachrichten für die Kur- und Heilbäder in Deutschland: Medizinische Vorsorgemaßnahmen sind künftig wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V“, wie […]