Reiseveranstalter haften nicht für Zugverspätungen
Das Amtsgericht München hat in einem Urteil (Az. 30 S 8057/19) entschieden, dass Reiseveranstalter nicht die Kosten für einen Ersatzflug übernehmen müssen, wenn der Zug zum Flug zu spät kommt. Ein Vater mit seinem Sohn […]