Tarifeinheitsgesetz: GDL-Klage im Hauptsacheverfahren gescheitert

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist vor dem Arbeitsgericht Berlin auch im Hauptsacheverfahren mit ihrer Klage gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) gescheitert. Bei der mündlichen Verhandlung diese Woche wies das Gericht die Klage der GDL gegen die Deutschen Bahn zurück, so wie es auch schon den Antrag auf Einstweilige Verfügung abgelehnt und die Berufung hiergegen zurückgewiesen hatte. Seit Juni hat die GDL in 30 Verfahren bundesweit Einstweilige Verfügungen gegen die Anwendung des TEG beantragt. Alle Anträge sind von den Gerichten abgelehnt worden. 2017 war die Gewerkschaft vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Prinzip „ein Betrieb, ein Tarif“ wurde 2015 vom Deutschen Bundestag als Gesetz verabschiedet. Im jüngsten Tarifabschluss haben DB und GDL vereinbart, dass das TEG angewendet wird und auch ein notarielles Verfahren zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse eingeleitet werden soll. Beides hatte die GDL in der Vergangenheit abgelehnt.

(24.09.21)