Verbraucherschutz: Hotellerie darf unter Bedingungen Energiezuschläge erheben

Erheben Hotels und Herbergen in Deutschland einen Energiezuschlag für Übernachtungen, ist dies laut der Berliner Verbraucherzentrale nur dann rechtens, wenn der Aufpreis schon bei der Buchung transparent gemacht wird. „Solange ein Anbieter Zusatzkosten wie den Energiezuschlag transparent macht und den Gast nicht erst bei der Ankunft an der Rezeption darüber informiert, spricht rechtlich nichts dagegen“, so Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale. Tauche ein solcher Zuschlag erst hinterher auf der Rechnung auf, müsse der Aufpreis vom Gast nicht bezahlt werden. Für Anbieter von Pauschalreisen gilt, dass sie auf mögliche nachträgliche Preisänderungen vor der Buchung schriftlich hinweisen und dies auch klar formulieren müssen. Nachträglich darf der Pauschalreisepreis maximal um bis zu 8 Prozent angehoben werden. Zudem muss die Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn bekanntgemacht werden. In den 20 Tagen vor der Anreise seien Preiserhöhungen unwirksam. FLZ

(31.01.23)