Wegen irreführender Werbung: DUH klagt erfolgreich gegen TUI Cruises

Das Landgericht Hamburg hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen TUI Cruises stattgegeben. Die von der Reederei auf ihrer Website genutzte Formulierung, bis 2050 könne ein dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net-zero) erreicht werden, ist nach Auffassung der Richter irreführend und darf somit nicht mehr verwendet werden. Das Urteil sei „richtungsweisend für die Überprüfung vieler Werbeaussagen, in denen Unternehmen damit werben, in einigen Jahren besonders klimafreundlich sein zu wollen, obwohl sie es jetzt bei Weitem nicht sind”, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Zeit

(13.08.2024)